dr-zoch-kütt Zugregeln und allgemeine Vereinbarungen

Fahrzeuge

  • Teilnehmende Fahrzeuge müssen dem Brauchtum des Karnevals und dem dörflichen Charakter Aegidienbergs entsprechen. Die örtlichen Gegebenheiten wie enge Kurven, Straßenschwellen und in den Zugweg hineinragende Äste (vor allem in Hövel) sind bei der Größenplanung der Fahrzeuge zu berücksichtigen.
  • Die Fahrer der PKW/LKW/Traktoren haben zu jeder Zeit (Aufstellung und Zugweg sowie ggf. am Ende auf dem Marktplatz) am Fahrzeug/Anhänger zu sein. Kontrollen werden diesbezüglich durchgeführt.
  • An Fahrzeugen und Gespannen müssen die zugeteilten Zugnummern deutlich sichtbar angebracht sein. Die Zugnummer wird am Aufstellungstag am jeweiligen Halteplatz zu finden sein. Teilnehmende Fahrzeuge und Gespanne müssen dem Brauchtum des Karnevals und dem dörflichen Charakter Aegidienbergs entsprechen. Örtliche Gegebenheiten wie enge Kurven, Straßenschwellen und in den Zugweg hineinragende Äste (vor allem in Hövel) sind bei der Größe der Fahrzeuge zu berücksichtigen.

Wagenengel

  • Je Achse müssen 2 „Wagenengel“ den Wagen begleiten. Die Wagenengel müssen körperlich und geistig für diese Arbeit geeignet sein. Für alle Wagenengel – und natürlich auch die Fahrzeugführer – gilt vor und während des Zuges absolutes Alkohol- und Rauschmittelverbot.

Müll

  • Alle Zugteilnehmer sind zur Müllvermeidung verpflichtet. Eine Entsorgungsmöglichkeit für Papier und Karton wir für das Zugende auf dem Aegidiusplatz als Container bereitgestellt. Müllentsorgung auf dem Zugweg oder am Wegrand ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen werden dem Zugteilnehmer die Straßenreinigungs- und Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Musik

  • Mitgeführte Musik darf nur so laut sein, dass andere Zugteilnehmer, insbesondere Musikcorps, und die Zuschauer nicht belästigt werden. Der maximal zulässige Lautstärkepegel darf 110 dB in Publikumsnähe zu keiner Zeit überschreiten! Dies gilt auch für das Finale und Zugende auf dem Aegidiusplatz. Den Anordnungen der Zugleitung ist unbedingt Folge zu leisten.
  • In der Teilnehmergebühr ist die GEMA bereits enthalten.

Wurfmaterial und Konfetti etc.

  • Scharfkantiges, schweres und zerbrechliches „Wurfmaterial“ darf nur direkt überreicht und auf keinen Fall geworfen werden, um Verletzungen zu vermeiden. Es darf nur solches „Wurfmaterial“ verwendet/geworfen werden, mit dem keine Sachbeschädigungen zu erwarten sind.
  • Streuen/Werfen von Abfallprodukten (Mehl, Federn, Konfetti, Kosmetika) sind auf dem gesamten Zugweg verboten,da die Reinigung problematisch, bzw. mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden sind. Das Schießen von Konfetti mit einer Konfettikanone ist generell untersagt.

Stoppen & Pannen

  • Ein Stehenbleiben der Fußgruppen, Musikkapellen und Wagen aus eigenem Antrieb ist nicht gestattet, auch nicht zu sogenannten Schaueinlage oder zum Nachladen von Wurfmaterial. Der Abstand von ca. 10 – 15m von Gruppe zu Gruppe ist unbedingt einzuhalten.
  • Bei eventuellen Pannen ist das Fahrzeug – sofern die Straßenbreite es zulässt, sofort so zu platzieren, dass die nachfolgenden Wagen weiterfahren können. Nach Behebung der Panne, wenn dies möglich ist, bitte am Ende des Zuges wieder einreihen.

Konsum von Alkohol

  • Bitte seid verantwortungsbewusst und achtet darauf, dass Fahrer und Wagenengel vor und während des gesamten Karnevalszuges keinen Alkohol konsumieren.
  • Auch auf den offensichtlichen Verzehr von Alkohol z.B. durch Herumfuchteln mit Bierflaschen, kollektivem „klopfen“ von „Kurzen“ oder ähnlichem Verhalten ist zu unterlassen. Vergesst bitte nicht das Teilnehmer im Karnevalszug eine gewisse Vorbildfunktion haben.
  • Es ist unter allen Umständen zu vermeiden, Alkohol an Zuschauer zu verteilen, da man das Alter einer Person im Sinne des Jugendschutzes nicht immer 100%ig erkennen kann.
  • Stark alkoholisierte Zugteilnehmer werden vom Karnevalszug sofort ausgeschlossen.

Eigenverantwortung & Weisungen

  • Die Teilnahme am Karnevalszug erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Alle Teilnehmer des Karnevalszuges haben den Anweisungen der Zugleitung, seiner Vertreter, der Polizei oder der Feuerwehr unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere bei Einreihung in den Karnevalszug sowie bei einem Stillstand oder am Ende des Zuges.
  • Die Kommunikation mit der Zugleitung erfolgt im Problemfall entweder persönlich, per Mobiltelefon oder Funk durch den Verantwortlichen der Gruppe.

After Zoch Party

  • Eine Abschlussveranstaltung findet im Anschluss an den Zug im
    Bürgerhaus am Aegidiusplatz statt. Der Eintritt ist frei.
  • Das Bürgerhaus ist am Veilchendienstag ab 15:00 Uhr geöffnet.
  • Der Ausschank und die Bewirtung beginnen um 16:00 Uhr.